Drohnenförderung

Drohne zur Vermessung & Dokumentation am Bau

Aufmaß, Fortschrittsdoku, Bestandsaufnahme: Eine Drohne liefert am Bau schnell den Überblick, für den sonst viel Aufwand nötig wäre.

Stand: Juli 2026

Aufmaß und Bestandsaufnahme aus der Luft

Aus der Vogelperspektive erfasst eine Drohne Flächen, Baustellen und Bestandsgebäude in kurzer Zeit. Aus überlappenden Aufnahmen lassen sich Übersichtsbilder und mit geeigneter Software auch maßstäbliche Auswertungen erzeugen – hilfreich für erste Aufmaße, Mengenabschätzungen und Planungsgrundlagen.

Gerade bei schwer zugänglichen oder weitläufigen Objekten spart das Zeit und reduziert das Betreten gefährlicher Bereiche. Die Ergebnisse sind zudem gut nachvollziehbar dokumentiert.

Fortschrittsdokumentation

Regelmäßige Drohnenflüge halten den Baufortschritt fest – Woche für Woche aus demselben Blickwinkel. So entsteht eine lückenlose Bilddokumentation, die Bauherren informiert, Nachträge belegt und im Streitfall als Nachweis dient.

Die Aufnahmen lassen sich einfach mit Datum archivieren und teilen. Das schafft Transparenz gegenüber Auftraggebern und erleichtert die interne Abstimmung, ohne dass jemand extra vor Ort sein muss.

Vorteile für den Betrieb

Vermessung und Dokumentation per Drohne bringen schnellere Bestandsaufnahmen, belastbare Nachweise und weniger riskante Ortsbegehungen. Das professionalisiert die Außendarstellung und beugt Missverständnissen mit Kunden vor.

Wie bei anderen Bau-Einsätzen gilt: Die Anschaffung einer förderfähigen C1-/C2-Drohne wird über die BG-BAU-Drohnenprämie mit 50 % bezuschusst (max. 2.000 €/Jahr), inklusive A2-Schein und LBA-Registrierung.

Häufige Fragen

Kann eine Drohne beim Aufmaß helfen?

Ja. Aus überlappenden Luftaufnahmen lassen sich Übersichten und mit geeigneter Software maßstäbliche Auswertungen erstellen – nützlich für erste Aufmaße, Mengenabschätzungen und Planungsgrundlagen.

Wofür eignet sich die Fortschrittsdokumentation per Drohne?

Für lückenlose Bilddoku des Baufortschritts aus gleichem Blickwinkel. Das informiert Bauherren, belegt Nachträge und dient im Streitfall als datierter Nachweis.

Wird eine Drohne zur Vermessung gefördert?

Ja, sofern es sich um eine C1-/C2-Drohne handelt und Ihr Betrieb BG-BAU-Mitglied ist: 50 % der Anschaffungskosten, maximal 2.000 € pro Jahr, zusammen mit A2-Schein und LBA-Registrierung.

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Drohnenförderung ist ein unabhängiges Informationsangebot und steht in keiner Verbindung zur BG BAU oder zum Luftfahrt-Bundesamt. Alle Angaben zur Arbeitsschutzprämie geben den BG-BAU-Prämienkatalog (Stand Juli 2026) sinngemäß wieder; verbindlich ist ausschließlich der BG-BAU-Bescheid. Angaben ohne Gewähr.