Drohnenförderung

Drohne für Zimmerer & Holzbau

Dachstuhl, Carport und Holzkonstruktion aus der Luft prüfen – und die Drohnen-Ausrüstung zu 50 % von der BG BAU fördern lassen.

  • 50 % Zuschuss von der BG BAU
  • Unabhängiges Informationsangebot
  • Kostenlos & unverbindlich
Zimmerer prüft mit einer Drohne einen Dachstuhl im Rohbau

Zimmerer und Holzbaubetriebe arbeiten regelmäßig in großer Höhe – am Dachstuhl, an Gauben, an weit gespannten Holzkonstruktionen. Eine Drohne macht die Kontrolle schwer erreichbarer Anschlüsse und Verbindungen möglich, ohne dass jemand auf den Sparren balancieren muss. Das reduziert das Absturzrisiko und beschleunigt Aufmaß und Abnahme.

Die BG BAU fördert die dafür nötige Ausrüstung: 50 % der Anschaffungskosten für C1-/C2-Drohne, A2-Drohnenführerschein und LBA-Anmeldung, bis zu 2.000 € im Jahr. Berechnen Sie Ihren konkreten Zuschuss und fordern Sie eine kostenlose Umsetzungsberatung an.

Vorteile

Warum sich die Drohne im Zimmerer & Holzbau-Betrieb lohnt

Sichere Höhenkontrolle

Dachstuhl und hohe Holzkonstruktionen aus der Luft prüfen, statt ungesichert zu klettern – genau der Präventionsgedanke der Förderung.

Aufmaß & Abnahme aus der Luft

Luftbilder unterstützen Aufmaß, Fortschrittskontrolle und Abnahme großer Holzbauprojekte.

50 % Zuschuss sichern

Drohne, Schein und Anmeldung zur Hälfte gefördert – der Eigenanteil sinkt spürbar.

Einsatzbereiche

Typische Drohnen-Aufgaben in Ihrem Gewerk

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Ihren Zuschuss berechnen

50 % Ihrer Kosten für Drohne, A2-Schein und LBA-Anmeldung, bis zu 2.000 €.

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3.000 €
0 €9.000 €

Anschaffungskosten einer förderfähigen C1- oder C2-Drohne inkl. Standard-Zubehör.

Der EU-Fernpilotenzeugnis-Schein (A2) ist Voraussetzung und wird mitgefördert.

Betreiberregistrierung beim Luftfahrt-Bundesamt (eID) – ebenfalls förderfähig.

Unverbindliche Schätzung. Gefördert werden C1-/C2-Drohne, A2-Drohnenführerschein und LBA-Anmeldung mit 50 % der Netto-Gesamtkosten, max. 2.000 € pro Jahr und Mitgliedsbetrieb (BG BAU, Stand Juli 2026). Voraussetzung sind u. a. 3 dokumentierte Einsätze im Flug-/Logbuch, ein gültiger A2-Schein und eine Haftpflichtversicherung. Verbindlich ist der BG-BAU-Bescheid.

Ihr BG-BAU-Zuschuss

1.625 €

50 % Ihrer förderfähigen Kosten

Förderfähige Kosten3.250 €
− Zuschuss (50 %)1.625 €
Ihr Eigenanteil1.625 €

Noch 750 € förderfähige Kosten bis zum Maximalzuschuss von 2.000 €.

Unverbindlich & kostenlos, ohne Verpflichtung.

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Förderberatung anfordern

Verschlüsselte Übertragung, Weitergabe nur mit Ihrer Einwilligung.

FAQ

Fragen aus dem Zimmerer & Holzbau

Lohnt sich eine Drohne für kleinere Zimmereien?

Gerade dann: Der A2-Schein ist an einem Tag machbar, eine C1-Drohne gibt es ab rund 1.000 €, und die BG BAU erstattet die Hälfte. So amortisiert sich die Ausrüstung schnell.

Welche Drohne ist förderfähig?

Geeignete Drohnen der Klassen C1 und C2. Welche Modelle das erfüllen, zeigt unsere Übersicht der förderfähigen Drohnen.

Ist mein Betrieb bei der BG BAU versichert?

Holzbau- und Zimmererbetriebe des Bauhauptgewerbes sind in der Regel BG-BAU-Mitglied. Wir prüfen die Förderfähigkeit kostenlos mit Ihnen.

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Drohnenförderung ist ein unabhängiges Informationsangebot und steht in keiner Verbindung zur BG BAU oder zum Luftfahrt-Bundesamt. Alle Angaben zur Arbeitsschutzprämie geben den BG-BAU-Prämienkatalog (Stand Juli 2026) sinngemäß wieder; verbindlich ist ausschließlich der BG-BAU-Bescheid. Angaben ohne Gewähr.