Drohnenförderung

Drohne anmelden & beim LBA registrieren (2026)

Wer eine Drohne gewerblich fliegt, muss sich beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren. So läuft die Betreiberregistrierung – und was gefördert wird.

Zuständig

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Betreiberregistrierung

Ergebnis

eID als EU-Drohnenkennzeichen

Kosten (Orientierung)

geringe LBA-Gebühr, ca. 20 €

Förderung

als Teil der BG-BAU-Prämie mit 50 % förderfähig

Stand: Juli 2026 · Quelle: BG-BAU-Prämienkatalog

Betreiberregistrierung beim LBA: Wann Pflicht?

In Deutschland müssen sich Drohnen-Betreiber beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registrieren. Die Registrierungspflicht gilt praktisch für nahezu alle gewerblich genutzten Drohnen – etwa sobald die Drohne mehr als 250 g wiegt oder mit einer Kamera bzw. einem Sensor Personen erfassen kann. Für den gewerblichen Baueinsatz ist die Anmeldung also der Normalfall.

Wichtig: Registriert wird der Betreiber (das Unternehmen), nicht jede einzelne Drohne. Ein Betrieb braucht in der Regel nur eine Registrierung, auch wenn er mehrere Drohnen einsetzt.

Die eID als EU-Drohnenkennzeichen

Bei der Registrierung vergibt das LBA eine elektronische Betreibernummer, die eID. Diese Nummer ist Ihr EU-Drohnenkennzeichen und muss an jeder Drohne des Betriebs sichtbar angebracht werden – vergleichbar mit einem Kfz-Kennzeichen, nur eben für den gesamten Fuhrpark an Drohnen.

Die eID wird zusätzlich in das Fernidentifizierungssystem der Drohne eingetragen, sofern das Gerät diese Funktion unterstützt. So ist im Ernstfall nachvollziehbar, welcher Betreiber hinter einem Flug steht.

Schritt für Schritt zur Anmeldung

1. Online-Portal des LBA aufrufen und ein Betreiberkonto anlegen. 2. Betriebs- und Kontaktdaten sowie den Nachweis der vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung hinterlegen. 3. Registrierung abschließen und die eID erhalten. 4. Die eID an allen Drohnen anbringen und – falls möglich – im System der Drohne hinterlegen.

Die Registrierung ist von der Fluglizenz getrennt: Die LBA-Anmeldung macht Sie als Betreiber bekannt, der A1/A3- oder A2-Schein qualifiziert die steuernde Person. Beides brauchen Sie, es ersetzt sich nicht gegenseitig.

Kosten und Förderung der LBA-Anmeldung

Die LBA-Betreiberregistrierung ist mit einer geringen Gebühr von rund 20 € verbunden (unverbindliche Orientierung). Diese Anmeldung gehört zu den Leistungen, die über die Drohnen-Arbeitsschutzprämie der BG BAU förderfähig sind – neben der Drohne (C1/C2) und dem A2-Führerschein.

Für BG-BAU-Mitgliedsbetriebe werden 50 % der förderfähigen Anschaffungskosten erstattet, maximal 2.000 € pro Jahr und Betrieb, beitragsunabhängig (Stand: Juli 2026). Damit lohnt es sich, die LBA-Gebühr zusammen mit Drohne und Schein in einem Antrag zu bündeln.

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3.000 €
0 €9.000 €

Anschaffungskosten einer förderfähigen C1- oder C2-Drohne inkl. Standard-Zubehör.

Der EU-Fernpilotenzeugnis-Schein (A2) ist Voraussetzung und wird mitgefördert.

Betreiberregistrierung beim Luftfahrt-Bundesamt (eID) – ebenfalls förderfähig.

Unverbindliche Schätzung. Gefördert werden C1-/C2-Drohne, A2-Drohnenführerschein und LBA-Anmeldung mit 50 % der Netto-Gesamtkosten, max. 2.000 € pro Jahr und Mitgliedsbetrieb (BG BAU, Stand Juli 2026). Voraussetzung sind u. a. 3 dokumentierte Einsätze im Flug-/Logbuch, ein gültiger A2-Schein und eine Haftpflichtversicherung. Verbindlich ist der BG-BAU-Bescheid.

Ihr BG-BAU-Zuschuss

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Förderfähige Kosten3.250 €
− Zuschuss (50 %)1.625 €
Ihr Eigenanteil1.625 €

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FAQ

Häufige Fragen

Muss ich jede Drohne einzeln anmelden?

Nein. Registriert wird der Betreiber, also Ihr Unternehmen. Eine Registrierung deckt in der Regel alle Drohnen des Betriebs ab; die vergebene eID bringen Sie an jeder Drohne an.

Was ist die eID bei der Drohnenregistrierung?

Die eID ist die elektronische Betreibernummer, die das LBA bei der Registrierung vergibt. Sie dient als EU-Drohnenkennzeichen und muss sichtbar an der Drohne angebracht sowie – wenn möglich – im System des Geräts hinterlegt werden.

Was kostet die Anmeldung beim LBA?

Die Betreiberregistrierung ist mit einer geringen Gebühr von etwa 20 € verbunden (unverbindliche Schätzung). Als Teil der BG-BAU-Drohnenprämie ist sie zudem zu 50 % förderfähig.

Ist Registrierung dasselbe wie der Drohnenführerschein?

Nein. Die LBA-Registrierung meldet Sie als Betreiber an, der Drohnenführerschein (A1/A3 oder A2) qualifiziert die Person, die fliegt. Für den gewerblichen Einsatz brauchen Sie beides.

Ist die LBA-Anmeldung über die BG BAU förderfähig?

Ja. Die LBA-Anmeldung bzw. Betreiberregistrierung gehört zu den Leistungen der BG-BAU-Drohnenprämie und wird gemeinsam mit Drohne und A2-Schein mit 50 % gefördert (max. 2.000 €/Jahr).

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Drohnenförderung ist ein unabhängiges Informationsangebot und steht in keiner Verbindung zur BG BAU oder zum Luftfahrt-Bundesamt. Alle Angaben zur Arbeitsschutzprämie geben den BG-BAU-Prämienkatalog (Stand Juli 2026) sinngemäß wieder; verbindlich ist ausschließlich der BG-BAU-Bescheid. Angaben ohne Gewähr.