Betreiberregistrierung beim LBA: Wann Pflicht?
In Deutschland müssen sich Drohnen-Betreiber beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registrieren. Die Registrierungspflicht gilt praktisch für nahezu alle gewerblich genutzten Drohnen – etwa sobald die Drohne mehr als 250 g wiegt oder mit einer Kamera bzw. einem Sensor Personen erfassen kann. Für den gewerblichen Baueinsatz ist die Anmeldung also der Normalfall.
Wichtig: Registriert wird der Betreiber (das Unternehmen), nicht jede einzelne Drohne. Ein Betrieb braucht in der Regel nur eine Registrierung, auch wenn er mehrere Drohnen einsetzt.
Die eID als EU-Drohnenkennzeichen
Bei der Registrierung vergibt das LBA eine elektronische Betreibernummer, die eID. Diese Nummer ist Ihr EU-Drohnenkennzeichen und muss an jeder Drohne des Betriebs sichtbar angebracht werden – vergleichbar mit einem Kfz-Kennzeichen, nur eben für den gesamten Fuhrpark an Drohnen.
Die eID wird zusätzlich in das Fernidentifizierungssystem der Drohne eingetragen, sofern das Gerät diese Funktion unterstützt. So ist im Ernstfall nachvollziehbar, welcher Betreiber hinter einem Flug steht.
Schritt für Schritt zur Anmeldung
1. Online-Portal des LBA aufrufen und ein Betreiberkonto anlegen. 2. Betriebs- und Kontaktdaten sowie den Nachweis der vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung hinterlegen. 3. Registrierung abschließen und die eID erhalten. 4. Die eID an allen Drohnen anbringen und – falls möglich – im System der Drohne hinterlegen.
Die Registrierung ist von der Fluglizenz getrennt: Die LBA-Anmeldung macht Sie als Betreiber bekannt, der A1/A3- oder A2-Schein qualifiziert die steuernde Person. Beides brauchen Sie, es ersetzt sich nicht gegenseitig.
Kosten und Förderung der LBA-Anmeldung
Die LBA-Betreiberregistrierung ist mit einer geringen Gebühr von rund 20 € verbunden (unverbindliche Orientierung). Diese Anmeldung gehört zu den Leistungen, die über die Drohnen-Arbeitsschutzprämie der BG BAU förderfähig sind – neben der Drohne (C1/C2) und dem A2-Führerschein.
Für BG-BAU-Mitgliedsbetriebe werden 50 % der förderfähigen Anschaffungskosten erstattet, maximal 2.000 € pro Jahr und Betrieb, beitragsunabhängig (Stand: Juli 2026). Damit lohnt es sich, die LBA-Gebühr zusammen mit Drohne und Schein in einem Antrag zu bündeln.