50 % Zuschuss für Ihre Bau-Drohne – bis zu 2.000 € von der BG BAU
Dachinspektion statt Begehung: Prüfen Sie hohe Bauwerke sicher aus der Luft – und holen Sie sich die Hälfte von Drohne, A2-Drohnenführerschein und LBA-Anmeldung über die Arbeitsschutzprämie der BG BAU zurück.
- 50 % Zuschuss von der BG BAU
- Unabhängiges Informationsangebot
- Kostenlos & unverbindlich

Zuschuss
50 %
der Netto-Gesamtkosten, beitragsunabhängig
Maximal
2.000 €
pro Jahr und Mitgliedsbetrieb
Gefördert
Drohne + Schein
C1/C2-Drohne, A2-Schein & LBA-Anmeldung
Was Sie für die Förderung nachweisen
Neben der BG-BAU-Mitgliedschaft (mind. 1 Beschäftigter) verlangen die offiziellen Anforderungen drei Nachweise mit dem Antrag.
3 dokumentierte Einsätze im Flugbuch
Die Drohne wird gewerblich genutzt. Über ein zwingend zu führendes Flug-/Logbuch sind mindestens drei gewerbliche Einsätze mit der jeweils förderfähigen Drohne nachzuweisen.
Gültiger A2-Drohnenführerschein
Der im Flug-/Logbuch eingetragene Pilot besitzt ein gültiges EU-Fernpilotenzeugnis der Klasse A2 – unabhängig davon, ob für den Einsatz formal A1/A3 genügen würde. Bei mehreren Piloten je Person einzeln.
Nachweis der Haftpflichtversicherung
Eine gültige Drohnen-Haftpflichtversicherung oder die Bestätigung, dass der Drohnenbetrieb in der bestehenden Betriebshaftpflicht enthalten ist.
Wie viel BG-BAU-Förderung bekomme ich?
Tragen Sie Ihre geplanten Kosten ein und sehen Sie sofort Ihren 50-%-Zuschuss, den Deckel und Ihren Eigenanteil. Danach können Sie eine kostenlose Beratung anfordern.
Förder-Rechner
Tragen Sie Ihre geplanten Kosten ein – Ihr Zuschuss aktualisiert sich sofort.
Anschaffungskosten einer förderfähigen C1- oder C2-Drohne inkl. Standard-Zubehör.
Der EU-Fernpilotenzeugnis-Schein (A2) ist Voraussetzung und wird mitgefördert.
Betreiberregistrierung beim Luftfahrt-Bundesamt (eID) – ebenfalls förderfähig.
Unverbindliche Schätzung. Gefördert werden C1-/C2-Drohne, A2-Drohnenführerschein und LBA-Anmeldung mit 50 % der Netto-Gesamtkosten, max. 2.000 € pro Jahr und Mitgliedsbetrieb (BG BAU, Stand Juli 2026). Voraussetzung sind u. a. 3 dokumentierte Einsätze im Flug-/Logbuch, ein gültiger A2-Schein und eine Haftpflichtversicherung. Verbindlich ist der BG-BAU-Bescheid.
Ihr BG-BAU-Zuschuss
1.625 €
50 % Ihrer förderfähigen Kosten
Noch 750 € förderfähige Kosten bis zum Maximalzuschuss von 2.000 €.
Unverbindlich & kostenlos, ohne Verpflichtung.
Von der Kostenschätzung zum ausgezahlten Zuschuss
So kommen Sie von der ersten Berechnung bis zur Erstattung durch die BG BAU.
1. Zuschuss berechnen
Kosten für Drohne, A2-Schein und LBA-Anmeldung eingeben und Ihren 50-%-Zuschuss (max. 2.000 €) in Sekunden sehen.
2. Beratung anfordern
Kurzes Formular mit Gewerk, Mitgliedschaft und Bedarf ausfüllen. Sie willigen ausdrücklich in die Weitergabe ein.
3. Passenden Partner erhalten
Wir prüfen die Förderfähigkeit und leiten Sie an den passenden Umsetzungspartner weiter – Schule, Fachhandel oder Full-Service.
4. Antrag & Umsetzung
Drohne, Schein und Anmeldung werden umgesetzt, der Antrag (Formular T0060) gestellt – die BG BAU erstattet 50 %.
Unabhängig, verständlich, passgenau
Unabhängig & transparent
Wir sind kein Amt und keine Behörde. Wir erklären die BG-BAU-Prämie verständlich und rechnen sie ehrlich vor.
Passung statt Masse
Kein anonymes Portal: Ihre Anfrage geht regelbasiert an den einen passenden Umsetzungspartner.
DSGVO-konform
Weitergabe nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung, mit klar benannten Empfängerkategorien.
Drohne & Förderung im Handwerk
Typische Einsatzbereiche der geförderten Drohne. Die Förderung selbst hängt nicht vom Gewerk ab, sondern von der BG-BAU-Mitgliedschaft.
Alles rund um die Drohnenförderung
Von A2-Schein über LBA-Anmeldung bis zum Antrag mit Formular T0060.
Häufige Fragen zur Drohnenförderung
Was fördert die BG BAU bei Drohnen?
Die BG BAU erstattet über ihre Arbeitsschutzprämie 50 % der Anschaffungskosten für eine geeignete C1-/C2-Drohne, den A2-Drohnenführerschein (EU-Fernpilotenzeugnis) und die LBA-Anmeldung – maximal 2.000 € pro Jahr und Mitgliedsbetrieb, beitragsunabhängig.
Wer bekommt die Drohnenförderung?
Antragsberechtigt sind gewerbliche Mitgliedsbetriebe der BG BAU mit mindestens einer beschäftigten Person. Solo-Selbstständige benötigen dafür eine freiwillige Versicherung bei der BG BAU. Ob Ihr Betrieb Mitglied ist, prüfen wir kostenlos mit Ihnen.
Wie viel Zuschuss bekomme ich konkret?
50 % Ihrer förderfähigen Netto-Kosten, gedeckelt bei 2.000 € pro Jahr. Ab rund 4.000 € förderfähigen Kosten (Drohne + Schein + Anmeldung) ist der Maximalzuschuss erreicht. Der Förder-Rechner zeigt Ihren konkreten Zuschuss und Eigenanteil.
Welche Nachweise muss ich für die Förderung erbringen?
Laut den BG-BAU-Anforderungen drei Nachweise mit dem Antrag: ein zwingend zu führendes Flug-/Logbuch mit mindestens drei gewerblichen Einsätzen je förderfähiger Drohne, ein gültiger A2-Drohnenführerschein des eingetragenen Piloten und ein Nachweis der Drohnen-Haftpflichtversicherung (oder Einschluss in der Betriebshaftpflicht).
Ist Drohnenförderung ein offizielles BG-BAU-Angebot?
Nein. Drohnenförderung ist ein unabhängiges Informationsangebot und steht in keiner Verbindung zur BG BAU. Wir erklären die Prämie, rechnen sie vor und vermitteln auf Wunsch einen passenden Umsetzungspartner. Verbindlich ist ausschließlich der BG-BAU-Bescheid.
Wie beantrage ich die Prämie?
Online über das „meine BG BAU"-Antwortportal mit dem Formular T0060. Unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung führt durch den Antrag; auf Wunsch übernimmt ein Full-Service-Partner Drohne, Schulung und Antrag komplett.
Ihren BG-BAU-Zuschuss in 30 Sekunden berechnen
Sehen Sie Ihren 50-%-Zuschuss und Eigenanteil, und fordern Sie eine kostenlose Förder- und Umsetzungsberatung an.
Drohnenförderung ist ein unabhängiges Informationsangebot und steht in keiner Verbindung zur BG BAU oder zum Luftfahrt-Bundesamt. Alle Angaben zur Arbeitsschutzprämie geben den BG-BAU-Prämienkatalog (Stand Juli 2026) sinngemäß wieder; verbindlich ist ausschließlich der BG-BAU-Bescheid. Angaben ohne Gewähr.