Drohnenförderung

Drohne für den Gerüstbau: Aufbau prüfen & dokumentieren

Gerüstaufbau, Verankerung und Höhe aus der Luft kontrollieren – mit 50 % BG-BAU-Zuschuss auf Drohne, A2-Schein und Anmeldung.

  • 50 % Zuschuss von der BG BAU
  • Unabhängiges Informationsangebot
  • Kostenlos & unverbindlich
Gerüstbauer kontrolliert ein Fassadengerüst mit einer Drohne

Im Gerüstbau zählt jede Höhenkontrolle: Verankerungen, Beläge und Absturzsicherungen müssen stimmen, bevor andere Gewerke das Gerüst betreten. Eine Drohne prüft den Aufbau über die gesamte Höhe schnell und aus sicherer Distanz und dokumentiert den ordnungsgemäßen Zustand lückenlos.

Die BG BAU fördert die Drohnen-Ausrüstung mit 50 % der Anschaffungskosten (max. 2.000 € pro Jahr) für C1-/C2-Drohne, A2-Drohnenführerschein und LBA-Anmeldung. Der Förder-Rechner zeigt Ihren Zuschuss sofort.

Vorteile

Warum sich die Drohne im Gerüstbau-Betrieb lohnt

Aufbaukontrolle aus der Luft

Verankerung, Beläge und Höhe über die gesamte Fassade prüfen, ohne selbst hochzusteigen.

Übergabe sauber dokumentiert

Luftbilder belegen den ordnungsgemäßen Zustand bei Übergabe an Folgegewerke.

Halber Preis dank Förderung

50 % der Ausrüstung übernimmt die BG BAU – der Eigenanteil sinkt deutlich.

Einsatzbereiche

Typische Drohnen-Aufgaben in Ihrem Gewerk

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50 % Ihrer Kosten für Drohne, A2-Schein und LBA-Anmeldung, bis zu 2.000 €.

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Tragen Sie Ihre geplanten Kosten ein – Ihr Zuschuss aktualisiert sich sofort.

3.000 €
0 €9.000 €

Anschaffungskosten einer förderfähigen C1- oder C2-Drohne inkl. Standard-Zubehör.

Der EU-Fernpilotenzeugnis-Schein (A2) ist Voraussetzung und wird mitgefördert.

Betreiberregistrierung beim Luftfahrt-Bundesamt (eID) – ebenfalls förderfähig.

Unverbindliche Schätzung. Gefördert werden C1-/C2-Drohne, A2-Drohnenführerschein und LBA-Anmeldung mit 50 % der Netto-Gesamtkosten, max. 2.000 € pro Jahr und Mitgliedsbetrieb (BG BAU, Stand Juli 2026). Voraussetzung sind u. a. 3 dokumentierte Einsätze im Flug-/Logbuch, ein gültiger A2-Schein und eine Haftpflichtversicherung. Verbindlich ist der BG-BAU-Bescheid.

Ihr BG-BAU-Zuschuss

1.625 €

50 % Ihrer förderfähigen Kosten

Förderfähige Kosten3.250 €
− Zuschuss (50 %)1.625 €
Ihr Eigenanteil1.625 €

Noch 750 € förderfähige Kosten bis zum Maximalzuschuss von 2.000 €.

Unverbindlich & kostenlos, ohne Verpflichtung.

Kostenlos & unverbindlich

Förderberatung anfordern

Verschlüsselte Übertragung, Weitergabe nur mit Ihrer Einwilligung.

FAQ

Fragen aus dem Gerüstbau

Darf ich mit der Drohne über der Baustelle fliegen?

Über der eigenen Baustelle ist der Betrieb mit A2-Schein und LBA-Registrierung in der Regel zulässig, sofern Sicherheitsabstände und Regeln eingehalten werden. Der A2-Schein wird mitgefördert.

Ist der Gerüstbau förderberechtigt?

Gerüstbaubetriebe des Bauhauptgewerbes sind typischerweise BG-BAU-Mitglied und damit antragsberechtigt. Wir prüfen es kostenlos mit Ihnen.

Wie beantrage ich die Förderung?

Online über das meine-BG-BAU-Antwortportal mit Formular T0060. Unsere Anleitung führt Schritt für Schritt durch den Antrag.

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Drohnenförderung ist ein unabhängiges Informationsangebot und steht in keiner Verbindung zur BG BAU oder zum Luftfahrt-Bundesamt. Alle Angaben zur Arbeitsschutzprämie geben den BG-BAU-Prämienkatalog (Stand Juli 2026) sinngemäß wieder; verbindlich ist ausschließlich der BG-BAU-Bescheid. Angaben ohne Gewähr.