Drohnenförderung

Drohnenversicherung für Gewerbe: Pflicht, Kosten, Ablauf

Eine Haftpflicht ist für jede Drohne gesetzlich vorgeschrieben. Was gewerbliche Betriebe brauchen – und wie die Versicherung in den Förderplan passt.

Rechtsgrundlage

§ 43 LuftVG – Haftpflicht für jede Drohne

Nutzung

gewerblicher Einschluss zwingend erforderlich

Kosten (Orientierung)

meist unterer zwei- bis dreistelliger €-Bereich/Jahr

Förderung

i. d. R. nicht Teil der BG-BAU-Prämie, aber Pflicht

Stand: Juli 2026 · Quelle: BG-BAU-Prämienkatalog

Haftpflicht ist Pflicht – für jede Drohne

Für Drohnen gilt in Deutschland eine gesetzliche Haftpflichtpflicht nach § 43 Luftverkehrsgesetz (LuftVG). Diese Pflicht besteht unabhängig von Gewicht und unabhängig davon, ob privat oder gewerblich geflogen wird. Auch die kleinste Drohne braucht also eine gültige Haftpflicht.

Der Grund ist einfach: Schon ein kurzer Kontrollverlust über einer Baustelle oder in Gebäudenähe kann teure Sach- oder Personenschäden verursachen. Ohne Versicherungsnachweis dürfen Sie die Drohne nicht in Betrieb nehmen – der Nachweis wird auch bei der LBA-Registrierung verlangt.

Was gewerbliche Policen abdecken

Wichtig ist, dass die Police die gewerbliche Nutzung ausdrücklich einschließt. Eine private Drohnen-Haftpflicht oder ein Einschluss in der privaten Haftpflicht reicht für den Baueinsatz in der Regel nicht aus. Achten Sie außerdem auf eine ausreichend hohe Deckungssumme und auf EU-weiten Geltungsbereich, falls Sie über die Grenze arbeiten.

Gute gewerbliche Policen decken Personen-, Sach- und häufig auch Vermögensschäden ab. Prüfen Sie zusätzlich, ob mehrere Piloten oder ein ganzer Drohnen-Fuhrpark eingeschlossen sind, wenn im Betrieb mehrere Personen fliegen.

Kosten und worauf Sie achten sollten

Als Orientierung liegt eine gewerbliche Drohnen-Haftpflicht meist im unteren zwei- bis dreistelligen Euro-Bereich pro Jahr. Das ist eine unverbindliche Schätzung; der tatsächliche Beitrag hängt von Deckungssumme, Einsatzprofil und Anzahl der Drohnen ab.

Achten Sie beim Abschluss auf: ausdrücklichen Einschluss der gewerblichen Nutzung, passende Deckungssumme, EU-weiten Geltungsbereich sowie ggf. mehrere Piloten. Ein sauberer Versicherungsnachweis ist zugleich Voraussetzung, um die Drohne beim LBA registrieren zu können.

Versicherung und die BG-BAU-Förderung

Ehrlich eingeordnet: Die Drohnenversicherung selbst ist in der Regel nicht Teil der BG-BAU-Prämie. Gefördert werden die Drohne (C1/C2), der A2-Drohnenführerschein und die LBA-Registrierung – nicht die laufende Haftpflicht.

Trotzdem gehört die Versicherung fest in Ihre Planung, denn sie ist ein gesetzlicher Pflicht-Baustein. Rechnen Sie den Jahresbeitrag als laufende Kosten mit ein, während Sie die einmaligen Anschaffungskosten über die 50-%-Förderung (max. 2.000 €/Jahr) reduzieren.

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Anschaffungskosten einer förderfähigen C1- oder C2-Drohne inkl. Standard-Zubehör.

Der EU-Fernpilotenzeugnis-Schein (A2) ist Voraussetzung und wird mitgefördert.

Betreiberregistrierung beim Luftfahrt-Bundesamt (eID) – ebenfalls förderfähig.

Unverbindliche Schätzung. Gefördert werden C1-/C2-Drohne, A2-Drohnenführerschein und LBA-Anmeldung mit 50 % der Netto-Gesamtkosten, max. 2.000 € pro Jahr und Mitgliedsbetrieb (BG BAU, Stand Juli 2026). Voraussetzung sind u. a. 3 dokumentierte Einsätze im Flug-/Logbuch, ein gültiger A2-Schein und eine Haftpflichtversicherung. Verbindlich ist der BG-BAU-Bescheid.

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Förderfähige Kosten3.250 €
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FAQ

Häufige Fragen

Ist eine Drohnenversicherung Pflicht?

Ja. Nach § 43 LuftVG braucht jede Drohne eine Haftpflichtversicherung – unabhängig von Gewicht und davon, ob privat oder gewerblich geflogen wird. Der Nachweis wird auch bei der LBA-Registrierung verlangt.

Reicht meine private Haftpflicht für die gewerbliche Drohne?

In der Regel nicht. Für den Baueinsatz brauchen Sie eine Police, die die gewerbliche Nutzung ausdrücklich einschließt, mit ausreichender Deckungssumme und passendem Geltungsbereich.

Was kostet eine gewerbliche Drohnenversicherung?

Als unverbindliche Orientierung meist im unteren zwei- bis dreistelligen Euro-Bereich pro Jahr. Der genaue Beitrag hängt von Deckungssumme, Einsatzprofil und Zahl der Drohnen ab.

Fördert die BG BAU auch die Versicherung?

Nein, die laufende Versicherung ist in der Regel nicht Teil der Prämie. Gefördert werden Drohne (C1/C2), A2-Schein und LBA-Registrierung. Die Haftpflicht bleibt ein Pflicht-Baustein, den Sie als laufende Kosten einplanen.

Worauf sollte ich beim Abschluss achten?

Auf den ausdrücklichen Einschluss der gewerblichen Nutzung, eine ausreichend hohe Deckungssumme, den EU-weiten Geltungsbereich und – bei mehreren Fliegern – den Einschluss mehrerer Piloten bzw. Drohnen.

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Drohnenförderung ist ein unabhängiges Informationsangebot und steht in keiner Verbindung zur BG BAU oder zum Luftfahrt-Bundesamt. Alle Angaben zur Arbeitsschutzprämie geben den BG-BAU-Prämienkatalog (Stand Juli 2026) sinngemäß wieder; verbindlich ist ausschließlich der BG-BAU-Bescheid. Angaben ohne Gewähr.