Haftpflicht ist Pflicht – für jede Drohne
Für Drohnen gilt in Deutschland eine gesetzliche Haftpflichtpflicht nach § 43 Luftverkehrsgesetz (LuftVG). Diese Pflicht besteht unabhängig von Gewicht und unabhängig davon, ob privat oder gewerblich geflogen wird. Auch die kleinste Drohne braucht also eine gültige Haftpflicht.
Der Grund ist einfach: Schon ein kurzer Kontrollverlust über einer Baustelle oder in Gebäudenähe kann teure Sach- oder Personenschäden verursachen. Ohne Versicherungsnachweis dürfen Sie die Drohne nicht in Betrieb nehmen – der Nachweis wird auch bei der LBA-Registrierung verlangt.
Was gewerbliche Policen abdecken
Wichtig ist, dass die Police die gewerbliche Nutzung ausdrücklich einschließt. Eine private Drohnen-Haftpflicht oder ein Einschluss in der privaten Haftpflicht reicht für den Baueinsatz in der Regel nicht aus. Achten Sie außerdem auf eine ausreichend hohe Deckungssumme und auf EU-weiten Geltungsbereich, falls Sie über die Grenze arbeiten.
Gute gewerbliche Policen decken Personen-, Sach- und häufig auch Vermögensschäden ab. Prüfen Sie zusätzlich, ob mehrere Piloten oder ein ganzer Drohnen-Fuhrpark eingeschlossen sind, wenn im Betrieb mehrere Personen fliegen.
Kosten und worauf Sie achten sollten
Als Orientierung liegt eine gewerbliche Drohnen-Haftpflicht meist im unteren zwei- bis dreistelligen Euro-Bereich pro Jahr. Das ist eine unverbindliche Schätzung; der tatsächliche Beitrag hängt von Deckungssumme, Einsatzprofil und Anzahl der Drohnen ab.
Achten Sie beim Abschluss auf: ausdrücklichen Einschluss der gewerblichen Nutzung, passende Deckungssumme, EU-weiten Geltungsbereich sowie ggf. mehrere Piloten. Ein sauberer Versicherungsnachweis ist zugleich Voraussetzung, um die Drohne beim LBA registrieren zu können.
Versicherung und die BG-BAU-Förderung
Ehrlich eingeordnet: Die Drohnenversicherung selbst ist in der Regel nicht Teil der BG-BAU-Prämie. Gefördert werden die Drohne (C1/C2), der A2-Drohnenführerschein und die LBA-Registrierung – nicht die laufende Haftpflicht.
Trotzdem gehört die Versicherung fest in Ihre Planung, denn sie ist ein gesetzlicher Pflicht-Baustein. Rechnen Sie den Jahresbeitrag als laufende Kosten mit ein, während Sie die einmaligen Anschaffungskosten über die 50-%-Förderung (max. 2.000 €/Jahr) reduzieren.