Drohne für Dachdecker: Dachinspektion statt Begehung
Das Dach aus der Luft prüfen, statt aufs Gerüst zu steigen – und 50 % von Drohne, A2-Schein und Anmeldung über die BG BAU zurückholen.
- 50 % Zuschuss von der BG BAU
- Unabhängiges Informationsangebot
- Kostenlos & unverbindlich

Für Dachdecker ist jede Begehung eines hohen oder maroden Dachs ein Absturzrisiko. Eine Drohne liefert in wenigen Minuten hochauflösende Bilder von First, Kehlen, Anschlüssen und Schadstellen – sicher vom Boden aus, ohne Gerüst oder Hubsteiger. Aufmaß, Schadensdokumentation und Angebot lassen sich so schneller und belastbarer erstellen.
Genau diese Drohnen-Ausrüstung fördert die BG BAU mit ihrer Arbeitsschutzprämie: 50 % der Anschaffungskosten für C1-/C2-Drohne, A2-Drohnenführerschein und LBA-Anmeldung, gedeckelt bei 2.000 € pro Jahr. Mit dem Förder-Rechner sehen Sie Ihren Zuschuss und Eigenanteil in Sekunden.
Warum sich die Drohne im Dachdecker-Betrieb lohnt
Kein Absturzrisiko bei der Begehung
Steildach, Flachdach oder Turm – die Drohne fliegt hin, wo die Leiter zu gefährlich ist. Das ist der Kern der BG-BAU-Förderung: Absturzunfälle vermeiden.
Schnelleres Aufmaß & Angebot
Statt Gerüstaufbau für die Besichtigung liefern Luftbilder in Minuten die Basis für Aufmaß, Schadensbericht und ein überzeugendes Kundenangebot.
Belastbare Dokumentation
Hochauflösende Fotos vor und nach der Arbeit dokumentieren Zustand und Ausführung – für Kunde, Versicherung und Gewährleistung.
Typische Drohnen-Aufgaben in Ihrem Gewerk
- Sturm- und Hagelschäden aus der Luft dokumentieren
- Dachfläche, First und Kehlen vor Sanierung inspizieren
- Feuchte- und Moosbefall großflächig sichten
- Aufmaß für Angebote ohne Gerüst
Ihren Zuschuss berechnen
50 % Ihrer Kosten für Drohne, A2-Schein und LBA-Anmeldung, bis zu 2.000 €.
Förder-Rechner
Tragen Sie Ihre geplanten Kosten ein – Ihr Zuschuss aktualisiert sich sofort.
Anschaffungskosten einer förderfähigen C1- oder C2-Drohne inkl. Standard-Zubehör.
Der EU-Fernpilotenzeugnis-Schein (A2) ist Voraussetzung und wird mitgefördert.
Betreiberregistrierung beim Luftfahrt-Bundesamt (eID) – ebenfalls förderfähig.
Unverbindliche Schätzung. Gefördert werden C1-/C2-Drohne, A2-Drohnenführerschein und LBA-Anmeldung mit 50 % der Netto-Gesamtkosten, max. 2.000 € pro Jahr und Mitgliedsbetrieb (BG BAU, Stand Juli 2026). Voraussetzung sind u. a. 3 dokumentierte Einsätze im Flug-/Logbuch, ein gültiger A2-Schein und eine Haftpflichtversicherung. Verbindlich ist der BG-BAU-Bescheid.
Ihr BG-BAU-Zuschuss
1.625 €
50 % Ihrer förderfähigen Kosten
Noch 750 € förderfähige Kosten bis zum Maximalzuschuss von 2.000 €.
Unverbindlich & kostenlos, ohne Verpflichtung.
Fragen aus dem Dachdecker
Brauche ich für die geförderte Dach-Drohne einen Führerschein?
Ja. Für gewerbliche Dachinspektionen im nahen Umfeld von Menschen ist in der Regel der A2-Drohnenführerschein (EU-Fernpilotenzeugnis) nötig – und genau der wird von der BG BAU mitgefördert.
Ist mein Dachdeckerbetrieb förderberechtigt?
Antragsberechtigt sind gewerbliche BG-BAU-Mitgliedsbetriebe mit mindestens einer beschäftigten Person. Dachdeckerbetriebe sind typischerweise über die BG BAU versichert. Ob Ihr Betrieb Mitglied ist, klären wir in der kostenlosen Beratung.
Wie viel Förderung bekomme ich für eine Dach-Drohne?
50 % der Anschaffungskosten von Drohne, A2-Schein und LBA-Anmeldung, maximal 2.000 € pro Jahr. Bei rund 4.000 € förderfähigen Kosten ist der Maximalzuschuss erreicht.
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Drohnenförderung ist ein unabhängiges Informationsangebot und steht in keiner Verbindung zur BG BAU oder zum Luftfahrt-Bundesamt. Alle Angaben zur Arbeitsschutzprämie geben den BG-BAU-Prämienkatalog (Stand Juli 2026) sinngemäß wieder; verbindlich ist ausschließlich der BG-BAU-Bescheid. Angaben ohne Gewähr.