Drohnenförderung

Drohne für Fassade, Maler & WDVS

Fassaden, Putz und WDVS aus der Luft begutachten – und die Drohnen-Ausrüstung zu 50 % über die BG BAU fördern lassen.

  • 50 % Zuschuss von der BG BAU
  • Unabhängiges Informationsangebot
  • Kostenlos & unverbindlich
Maler begutachtet eine Hausfassade mit einer Drohne

Maler-, Putz- und Fassadenbetriebe müssen Risse, Putzschäden und Feuchte über die gesamte Fassadenhöhe erfassen – vor dem Angebot und nach der Ausführung. Eine Drohne liefert die Detailaufnahmen von Gesims, Traufe und WDVS aus der Luft, ohne dass allein zur Begutachtung ein Gerüst oder Hubsteiger nötig ist.

Die BG BAU fördert die Ausrüstung mit 50 % der Anschaffungskosten für C1-/C2-Drohne, A2-Drohnenführerschein und LBA-Anmeldung, bis 2.000 € im Jahr. Berechnen Sie Ihren Zuschuss und fordern Sie eine kostenlose Umsetzungsberatung an.

Vorteile

Warum sich die Drohne im Fassade & Maler-Betrieb lohnt

Fassade komplett im Blick

Risse, Putzschäden und Feuchte über die gesamte Höhe erfassen, ohne Rüstzeit nur für die Besichtigung.

Präzise Aufmaße

Flächen und Schadstellen aus der Luft bemaßen – die Basis für ein belastbares Angebot.

50 % Förderung

Die Hälfte der Drohnen-Kosten trägt die BG BAU; bei rund 4.000 € Kosten der volle 2.000-€-Zuschuss.

Einsatzbereiche

Typische Drohnen-Aufgaben in Ihrem Gewerk

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50 % Ihrer Kosten für Drohne, A2-Schein und LBA-Anmeldung, bis zu 2.000 €.

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3.000 €
0 €9.000 €

Anschaffungskosten einer förderfähigen C1- oder C2-Drohne inkl. Standard-Zubehör.

Der EU-Fernpilotenzeugnis-Schein (A2) ist Voraussetzung und wird mitgefördert.

Betreiberregistrierung beim Luftfahrt-Bundesamt (eID) – ebenfalls förderfähig.

Unverbindliche Schätzung. Gefördert werden C1-/C2-Drohne, A2-Drohnenführerschein und LBA-Anmeldung mit 50 % der Netto-Gesamtkosten, max. 2.000 € pro Jahr und Mitgliedsbetrieb (BG BAU, Stand Juli 2026). Voraussetzung sind u. a. 3 dokumentierte Einsätze im Flug-/Logbuch, ein gültiger A2-Schein und eine Haftpflichtversicherung. Verbindlich ist der BG-BAU-Bescheid.

Ihr BG-BAU-Zuschuss

1.625 €

50 % Ihrer förderfähigen Kosten

Förderfähige Kosten3.250 €
− Zuschuss (50 %)1.625 €
Ihr Eigenanteil1.625 €

Noch 750 € förderfähige Kosten bis zum Maximalzuschuss von 2.000 €.

Unverbindlich & kostenlos, ohne Verpflichtung.

Kostenlos & unverbindlich

Förderberatung anfordern

Verschlüsselte Übertragung, Weitergabe nur mit Ihrer Einwilligung.

FAQ

Fragen aus dem Fassade & Maler

Welche Drohne brauche ich für Fassadenaufnahmen?

Eine C1- oder C2-Drohne mit hochauflösender Kamera genügt. Beide Klassen sind förderfähig; welche Modelle passen, zeigt unsere Übersicht.

Sind Maler- und Fassadenbetriebe förderberechtigt?

Sofern der Betrieb BG-BAU-Mitglied ist und mindestens eine Person beschäftigt, ja. Wir prüfen die Förderfähigkeit kostenlos mit Ihnen.

Wie hoch ist der Zuschuss?

50 % der Anschaffungskosten von Drohne, A2-Schein und Anmeldung, maximal 2.000 € pro Jahr und Betrieb.

Passende Ratgeber

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Drohnenförderung ist ein unabhängiges Informationsangebot und steht in keiner Verbindung zur BG BAU oder zum Luftfahrt-Bundesamt. Alle Angaben zur Arbeitsschutzprämie geben den BG-BAU-Prämienkatalog (Stand Juli 2026) sinngemäß wieder; verbindlich ist ausschließlich der BG-BAU-Bescheid. Angaben ohne Gewähr.