Drohnenförderung

BG BAU Drohnen-Prämie beantragen: Anleitung & Formular T0060

So beantragen BG-BAU-Mitgliedsbetriebe die Drohnen-Arbeitsschutzprämie – mit Voraussetzungen, Unterlagen und dem Formular T0060.

Antragsweg

„meine BG BAU"-Antwortportal, Formular T0060

Voraussetzung

BG-BAU-Mitglied mit mind. 1 Beschäftigten

Förderung

50 %, max. 2.000 €/Jahr, beitragsunabhängig

Hotline

0800 3799100 · arbeitsschutzpraemien@bgbau.de

Stand: Juli 2026 · Quelle: BG-BAU-Prämienkatalog

Voraussetzungen für die Prämie

Die Drohnen-Arbeitsschutzprämie richtet sich an gewerbliche Mitgliedsunternehmen der BG BAU mit mindestens einem Beschäftigten. Solo-Selbstständige können nur dann profitieren, wenn sie freiwillig bei der BG BAU versichert sind. Mitglieder anderer Berufsgenossenschaften sind nicht antragsberechtigt.

Entscheidend ist die Mitgliedschaft – nicht das Gewerk. Dachdecker, Zimmerer, Schornsteinfeger oder Gebäudereiniger sind typische Nutzer, aber die Berechtigung hängt allein an der BG-BAU-Mitgliedschaft. Die Förderung ist beitragsunabhängig.

Zusätzlich verlangt die BG BAU laut ihren Anforderungen (Stand 01.07.2026) drei Nachweise, die dem Antrag beiliegen: den gewerblichen Einsatz über ein zwingend zu führendes Flug-/Logbuch mit mindestens drei dokumentierten Einsätzen je förderfähiger Drohne, den gültigen A2-Drohnenführerschein des im Logbuch eingetragenen Piloten sowie den Nachweis einer Drohnen-Haftpflichtversicherung (oder die Bestätigung, dass der Drohnenbetrieb in der Betriebshaftpflicht enthalten ist).

Diese Unterlagen brauchen Sie

Reichen Sie die Rechnungen für die förderfähigen Leistungen ein: für die Drohne (Klasse C1/C2), für den A2-Drohnenführerschein (EU-Fernpilotenzeugnis, inkl. Verlängerung) und für die LBA-Anmeldung/Betreiberregistrierung. Rechnungen sollten auf den Betrieb ausgestellt sein und die Leistung klar ausweisen.

Dazu kommen die drei Nachweise: das Flug-/Logbuch mit mindestens drei gewerblichen Einsätzen, der gültige A2-Schein des eingetragenen Piloten und der Haftpflicht-Nachweis. Bewahren Sie alle Belege sorgfältig auf. Da 50 % der Netto-Gesamtkosten bis maximal 2.000 € pro Jahr erstattet werden, lohnt es sich, die Bausteine zusammen einzureichen, um den jährlichen Höchstbetrag optimal auszuschöpfen.

Schritt für Schritt über das Antwortportal

1. Im „meine BG BAU"-Antwortportal anmelden. 2. Das Formular T0060 für Arbeitsschutzprämien aufrufen. 3. Angaben zum Betrieb und zu den angeschafften Leistungen eintragen. 4. Die Rechnungen als Nachweis hochladen. 5. Antrag absenden.

Bei Fragen zum Ausfüllen hilft die BG BAU unter der kostenfreien Hotline 0800 3799100 oder per E-Mail an arbeitsschutzpraemien@bgbau.de weiter. Als unabhängiges Informationsangebot begleiten wir Sie gern vorbereitend, damit der Antrag beim ersten Mal sitzt.

Auszahlung, Fristen und Tipps

Nach Prüfung des Antrags zahlt die BG BAU die Prämie aus. Planen Sie eine Bearbeitungszeit ein und stellen Sie sicher, dass Rechnungen und Nachweise vollständig sind – das beschleunigt die Auszahlung.

Praxistipp: Heben Sie alle Rechnungen von Anfang an auf und beantragen Sie zeitnah nach der Anschaffung. Da der Höchstbetrag pro Jahr und Betrieb gilt, kann es sinnvoll sein, größere Anschaffungen über das Kalenderjahr zu takten. Das Programm ist seit 1. Juli 2026 in Kraft (Stand: Juli 2026); maßgeblich sind die aktuellen Angaben der BG BAU unter www.bgbau.de/praemien.

Voraussetzungen

Diese 3 Nachweise reichen Sie mit dem Antrag ein

Laut den offiziellen BG-BAU-Anforderungen (Stand 01.07.2026) müssen dem Antrag drei Nachweise beiliegen.

Nachweis 1

3 dokumentierte Einsätze im Flugbuch

Die Drohne wird gewerblich genutzt. Über ein zwingend zu führendes Flug-/Logbuch sind mindestens drei gewerbliche Einsätze mit der jeweils förderfähigen Drohne nachzuweisen.

Nachweis 2

Gültiger A2-Drohnenführerschein

Der im Flug-/Logbuch eingetragene Pilot besitzt ein gültiges EU-Fernpilotenzeugnis der Klasse A2 – unabhängig davon, ob für den Einsatz formal A1/A3 genügen würde. Bei mehreren Piloten je Person einzeln.

Nachweis 3

Nachweis der Haftpflichtversicherung

Eine gültige Drohnen-Haftpflichtversicherung oder die Bestätigung, dass der Drohnenbetrieb in der bestehenden Betriebshaftpflicht enthalten ist.

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3.000 €
0 €9.000 €

Anschaffungskosten einer förderfähigen C1- oder C2-Drohne inkl. Standard-Zubehör.

Der EU-Fernpilotenzeugnis-Schein (A2) ist Voraussetzung und wird mitgefördert.

Betreiberregistrierung beim Luftfahrt-Bundesamt (eID) – ebenfalls förderfähig.

Unverbindliche Schätzung. Gefördert werden C1-/C2-Drohne, A2-Drohnenführerschein und LBA-Anmeldung mit 50 % der Netto-Gesamtkosten, max. 2.000 € pro Jahr und Mitgliedsbetrieb (BG BAU, Stand Juli 2026). Voraussetzung sind u. a. 3 dokumentierte Einsätze im Flug-/Logbuch, ein gültiger A2-Schein und eine Haftpflichtversicherung. Verbindlich ist der BG-BAU-Bescheid.

Ihr BG-BAU-Zuschuss

1.625 €

50 % Ihrer förderfähigen Kosten

Förderfähige Kosten3.250 €
− Zuschuss (50 %)1.625 €
Ihr Eigenanteil1.625 €

Noch 750 € förderfähige Kosten bis zum Maximalzuschuss von 2.000 €.

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FAQ

Häufige Fragen

Wie beantrage ich die BG-BAU-Drohnenprämie?

Über das „meine BG BAU"-Antwortportal mit dem Formular T0060. Dort tragen Sie Ihre Betriebs- und Anschaffungsdaten ein und laden die Rechnungen für Drohne, A2-Schein und LBA-Anmeldung als Nachweis hoch.

Wer ist antragsberechtigt?

Gewerbliche BG-BAU-Mitgliedsunternehmen mit mindestens einem Beschäftigten. Solo-Selbstständige nur mit freiwilliger Versicherung bei der BG BAU. Mitglieder anderer Berufsgenossenschaften können die Prämie nicht beantragen.

Welche Rechnungen muss ich einreichen?

Die Rechnungen für die Drohne (C1/C2), den A2-Drohnenführerschein (inkl. Verlängerung) und die LBA-Anmeldung. Sie sollten auf den Betrieb ausgestellt sein und die Leistung klar ausweisen.

Wie viel bekomme ich erstattet?

50 % der Anschaffungskosten, maximal 2.000 € pro Jahr und Mitgliedsbetrieb, beitragsunabhängig. Es lohnt sich, Drohne, Schein und Anmeldung zu bündeln, um den Höchstbetrag auszuschöpfen.

Muss ich Flüge im Logbuch nachweisen?

Ja. Laut den BG-BAU-Anforderungen (Stand 01.07.2026) sind über ein zwingend zu führendes Flug-/Logbuch mindestens drei gewerbliche Einsätze mit der jeweils förderfähigen Drohne nachzuweisen. Hinzu kommen der Nachweis des gültigen A2-Scheins des eingetragenen Piloten sowie eine Drohnen-Haftpflichtversicherung.

An wen wende ich mich bei Fragen?

An die BG BAU direkt: kostenfreie Hotline 0800 3799100 oder E-Mail arbeitsschutzpraemien@bgbau.de. Als unabhängiges Angebot unterstützen wir Sie gern bei der Vorbereitung des Antrags.

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Drohnenförderung ist ein unabhängiges Informationsangebot und steht in keiner Verbindung zur BG BAU oder zum Luftfahrt-Bundesamt. Alle Angaben zur Arbeitsschutzprämie geben den BG-BAU-Prämienkatalog (Stand Juli 2026) sinngemäß wieder; verbindlich ist ausschließlich der BG-BAU-Bescheid. Angaben ohne Gewähr.