Voraussetzungen für die Prämie
Die Drohnen-Arbeitsschutzprämie richtet sich an gewerbliche Mitgliedsunternehmen der BG BAU mit mindestens einem Beschäftigten. Solo-Selbstständige können nur dann profitieren, wenn sie freiwillig bei der BG BAU versichert sind. Mitglieder anderer Berufsgenossenschaften sind nicht antragsberechtigt.
Entscheidend ist die Mitgliedschaft – nicht das Gewerk. Dachdecker, Zimmerer, Schornsteinfeger oder Gebäudereiniger sind typische Nutzer, aber die Berechtigung hängt allein an der BG-BAU-Mitgliedschaft. Die Förderung ist beitragsunabhängig.
Zusätzlich verlangt die BG BAU laut ihren Anforderungen (Stand 01.07.2026) drei Nachweise, die dem Antrag beiliegen: den gewerblichen Einsatz über ein zwingend zu führendes Flug-/Logbuch mit mindestens drei dokumentierten Einsätzen je förderfähiger Drohne, den gültigen A2-Drohnenführerschein des im Logbuch eingetragenen Piloten sowie den Nachweis einer Drohnen-Haftpflichtversicherung (oder die Bestätigung, dass der Drohnenbetrieb in der Betriebshaftpflicht enthalten ist).
Diese Unterlagen brauchen Sie
Reichen Sie die Rechnungen für die förderfähigen Leistungen ein: für die Drohne (Klasse C1/C2), für den A2-Drohnenführerschein (EU-Fernpilotenzeugnis, inkl. Verlängerung) und für die LBA-Anmeldung/Betreiberregistrierung. Rechnungen sollten auf den Betrieb ausgestellt sein und die Leistung klar ausweisen.
Dazu kommen die drei Nachweise: das Flug-/Logbuch mit mindestens drei gewerblichen Einsätzen, der gültige A2-Schein des eingetragenen Piloten und der Haftpflicht-Nachweis. Bewahren Sie alle Belege sorgfältig auf. Da 50 % der Netto-Gesamtkosten bis maximal 2.000 € pro Jahr erstattet werden, lohnt es sich, die Bausteine zusammen einzureichen, um den jährlichen Höchstbetrag optimal auszuschöpfen.
Schritt für Schritt über das Antwortportal
1. Im „meine BG BAU"-Antwortportal anmelden. 2. Das Formular T0060 für Arbeitsschutzprämien aufrufen. 3. Angaben zum Betrieb und zu den angeschafften Leistungen eintragen. 4. Die Rechnungen als Nachweis hochladen. 5. Antrag absenden.
Bei Fragen zum Ausfüllen hilft die BG BAU unter der kostenfreien Hotline 0800 3799100 oder per E-Mail an arbeitsschutzpraemien@bgbau.de weiter. Als unabhängiges Informationsangebot begleiten wir Sie gern vorbereitend, damit der Antrag beim ersten Mal sitzt.
Auszahlung, Fristen und Tipps
Nach Prüfung des Antrags zahlt die BG BAU die Prämie aus. Planen Sie eine Bearbeitungszeit ein und stellen Sie sicher, dass Rechnungen und Nachweise vollständig sind – das beschleunigt die Auszahlung.
Praxistipp: Heben Sie alle Rechnungen von Anfang an auf und beantragen Sie zeitnah nach der Anschaffung. Da der Höchstbetrag pro Jahr und Betrieb gilt, kann es sinnvoll sein, größere Anschaffungen über das Kalenderjahr zu takten. Das Programm ist seit 1. Juli 2026 in Kraft (Stand: Juli 2026); maßgeblich sind die aktuellen Angaben der BG BAU unter www.bgbau.de/praemien.