Drohnenförderung

Arbeitsschutzprämie der BG BAU: Überblick

Mit den Arbeitsschutzprämien unterstützt die BG BAU Betriebe, die in mehr Sicherheit investieren. Die Drohnenprämie ist eine davon.

Stand: Juli 2026

Was die Arbeitsschutzprämien sind

Die BG BAU ist die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft. Mit ihren Arbeitsschutzprämien setzt sie finanzielle Anreize, damit Mitgliedsbetriebe in Ausrüstung investieren, die Unfälle verhindert. Bezuschusst werden ausgewählte Produkte und Leistungen aus einem jährlichen Prämienkatalog.

Der Grundgedanke ist Prävention: Jeder Euro, der in sichere Technik fließt, senkt das Risiko schwerer Arbeitsunfälle. Die Prämien sind beitragsunabhängig – sie stehen berechtigten Mitgliedern zusätzlich zur Verfügung, unabhängig vom gezahlten Beitrag.

Die Drohnenprämie im Katalog

Neu im Prämienkatalog (Ausgabe Juli 2026) ist die Drohnen-Arbeitsschutzprämie. Sie fördert 50 % der Anschaffungskosten für eine Baudrohne, gedeckelt auf maximal 2.000 € pro Jahr und Mitgliedsbetrieb. Förderfähig sind die Drohne der Klasse C1/C2, der A2-Drohnenführerschein und die LBA-Registrierung.

Die Drohnenprämie ist damit eine eigenständige, beitragsunabhängige Leistung. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann Drohne, Schein und Anmeldung bündeln und den Jahreshöchstbetrag ausschöpfen. (Stand: Juli 2026, in Kraft seit 1. Juli 2026.)

Der Bezug zur Absturzprävention

Die Idee hinter der Förderung: Wer per Drohne inspiziert, muss seltener selbst aufs Dach oder aufs Gerüst steigen. Höhenarbeiten gehören zu den gefährlichsten Tätigkeiten am Bau – Abstürze sind eine Hauptursache schwerer Unfälle. Die Drohne verlagert einen Teil dieser Arbeit sicher an den Boden.

Die BG BAU fördert Absturzprävention über mehrere Wege; die Drohne ist einer davon. Wichtig zur Einordnung: Die Drohnenprämie ist auf 2.000 € pro Jahr begrenzt und nicht mit anderen, umfangreicheren Präventionspaketen zu verwechseln.

Häufige Fragen

Was sind die Arbeitsschutzprämien der BG BAU?

Finanzielle Zuschüsse der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft für ausgewählte, sicherheitsfördernde Ausrüstung. Sie sind beitragsunabhängig und werden über einen jährlichen Prämienkatalog vergeben.

Wie hoch ist die Drohnenprämie?

50 % der Anschaffungskosten, maximal 2.000 € pro Jahr und Mitgliedsbetrieb. Förderfähig sind Drohne (C1/C2), A2-Drohnenführerschein und LBA-Registrierung.

Ist die Drohnenprämie beitragsabhängig?

Nein, sie ist beitragsunabhängig. Berechtigte BG-BAU-Mitgliedsbetriebe können sie zusätzlich in Anspruch nehmen, unabhängig vom gezahlten Beitrag.

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Drohnenförderung ist ein unabhängiges Informationsangebot und steht in keiner Verbindung zur BG BAU oder zum Luftfahrt-Bundesamt. Alle Angaben zur Arbeitsschutzprämie geben den BG-BAU-Prämienkatalog (Stand Juli 2026) sinngemäß wieder; verbindlich ist ausschließlich der BG-BAU-Bescheid. Angaben ohne Gewähr.