Drohnenförderung

Drohne gewerblich nutzen: Regeln 2026

Wer eine Drohne im Betrieb einsetzt, muss ein paar Pflichten erfüllen. Hier sind die vier wichtigsten Bausteine auf einen Blick.

Stand: Juli 2026

Registrierung und Kennzeichnung

Der erste Schritt ist die Betreiberregistrierung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Sie erhalten eine eID, die als EU-Drohnenkennzeichen an jeder Drohne des Betriebs angebracht werden muss. Registriert wird der Betrieb, nicht jede einzelne Drohne.

Die Registrierung ist für nahezu jede gewerblich genutzte Drohne Pflicht – insbesondere sobald sie mehr als 250 g wiegt oder mit Kamera bzw. Sensor Personen erfassen kann.

Führerschein und Versicherung

Die steuernde Person braucht einen Führerschein. Für einfache Flüge fernab von Menschen genügt der kostenlose EU-Kompetenznachweis (A1/A3); für den bebauten Baualltag ist meist der A2 (EU-Fernpilotenzeugnis) nötig, weil er geringere Abstände zu Personen erlaubt.

Zusätzlich ist eine Haftpflichtversicherung Pflicht – nach § 43 LuftVG für jede Drohne, unabhängig von Gewicht und gewerblicher Nutzung. Achten Sie auf eine Police, die den gewerblichen Einsatz ausdrücklich einschließt.

Die Pflichten im Zusammenspiel

Erst im Zusammenspiel wird der Einsatz rechtssicher: LBA-Registrierung plus eID-Kennzeichnung, passender Führerschein und gültige Haftpflicht. Fehlt ein Baustein, dürfen Sie die Drohne nicht in Betrieb nehmen.

Der finanzielle Ausgleich: Drei dieser Bausteine – Drohne (C1/C2), A2-Schein und LBA-Registrierung – sind über die BG-BAU-Drohnenprämie zu 50 % förderfähig (max. 2.000 €/Jahr). Nur die laufende Versicherung ist in der Regel nicht Teil der Prämie.

Häufige Fragen

Was brauche ich, um eine Drohne gewerblich zu fliegen?

Eine LBA-Betreiberregistrierung mit eID-Kennzeichnung, einen passenden Führerschein (meist A2), eine gewerbliche Haftpflichtversicherung und die Beachtung der Flugregeln der offenen Kategorie.

Ist eine Versicherung für die gewerbliche Drohne Pflicht?

Ja. Nach § 43 LuftVG braucht jede Drohne eine Haftpflicht, unabhängig von Gewicht und Nutzung. Für den Betrieb sollte die Police die gewerbliche Nutzung ausdrücklich einschließen.

Welche Pflichten fördert die BG BAU?

Die BG-BAU-Prämie fördert Drohne (C1/C2), A2-Schein und LBA-Registrierung mit 50 %, maximal 2.000 € pro Jahr. Die laufende Versicherung ist in der Regel nicht Teil der Förderung.

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Drohnenförderung ist ein unabhängiges Informationsangebot und steht in keiner Verbindung zur BG BAU oder zum Luftfahrt-Bundesamt. Alle Angaben zur Arbeitsschutzprämie geben den BG-BAU-Prämienkatalog (Stand Juli 2026) sinngemäß wieder; verbindlich ist ausschließlich der BG-BAU-Bescheid. Angaben ohne Gewähr.