Drohnenförderung

EU-Drohnenklassen C0 bis C4 erklärt

Die CE-Klasse einer Drohne entscheidet, wie und wo Sie fliegen dürfen. Hier ist die Systematik C0 bis C4 kompakt erklärt.

Stand: Juli 2026

Die C-Klassen im Überblick

Seit Einführung der EU-Drohnenregeln tragen neue Drohnen eine CE-Klassenkennzeichnung von C0 bis C4. Sie richtet sich vor allem nach Gewicht und technischer Ausstattung. Grob: C0 unter 250 g, C1 bis rund 900 g, C2 bis etwa 4 kg, C3 und C4 sind schwerere Geräte für spezielle Einsätze.

Die Klasse ist am Gerät angebracht und in den Herstellerunterlagen ausgewiesen. Sie ist kein reines Etikett, sondern bestimmt konkret, in welcher Unterkategorie und mit welchem Sicherheitsabstand Sie fliegen dürfen.

Die offene Kategorie A1, A2, A3

Standard-Drohnenflüge finden in der offenen Kategorie statt, die in drei Unterkategorien unterteilt ist. A1 erlaubt Flüge nahe an Personen (mit leichten Drohnen), A2 den Betrieb in reduziertem Abstand zu unbeteiligten Personen und A3 den Betrieb fernab von Menschen.

Welche Unterkategorie Ihnen offensteht, hängt von der C-Klasse der Drohne und Ihrem Führerschein ab. Für den A2-Betrieb brauchen Sie das EU-Fernpilotenzeugnis (den großen Schein).

Wo C1 und C2 einzuordnen sind

C1- und C2-Drohnen sind der praktische Kern für den gewerblichen Bau: leicht bis mittelschwer, mit brauchbarer Kamera und Stabilität. Eine C2-Drohne darf mit A2-Schein in reduziertem Abstand zu unbeteiligten Personen fliegen – ideal für Baustellen im bebauten Umfeld.

Genau deshalb ist die BG-BAU-Drohnenprämie auf C1/C2 zugeschnitten: Sie fördert die Klassen, die den realen Bau-Einsatz abdecken, mit 50 % der Anschaffungskosten (max. 2.000 €/Jahr).

Häufige Fragen

Was bedeuten die EU-Drohnenklassen C0 bis C4?

Sie sind die CE-Kennzeichnung neuer Drohnen, gestaffelt vor allem nach Gewicht und Technik: C0 unter 250 g bis C4 für schwerere Geräte. Die Klasse bestimmt, in welcher Unterkategorie und mit welchem Abstand zu Personen Sie fliegen dürfen.

Was ist die offene Kategorie A1/A2/A3?

Der Standardbereich für risikoarme Flüge, unterteilt in A1 (nah an Personen, leichte Drohnen), A2 (reduzierter Abstand mit großem Schein) und A3 (fernab von Menschen).

Warum sind für die Förderung C1 und C2 relevant?

Weil diese Klassen den gewerblichen Bau-Einsatz abdecken und mit dem A2-Schein geringere Abstände zu Personen erlauben. Die BG-BAU-Prämie fördert genau C1- und C2-Drohnen.

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Drohnenförderung ist ein unabhängiges Informationsangebot und steht in keiner Verbindung zur BG BAU oder zum Luftfahrt-Bundesamt. Alle Angaben zur Arbeitsschutzprämie geben den BG-BAU-Prämienkatalog (Stand Juli 2026) sinngemäß wieder; verbindlich ist ausschließlich der BG-BAU-Bescheid. Angaben ohne Gewähr.